EBK Rechtsanwälte
Wir sind hochqualifizierte und spezialisierte Rechtsanwälte im Bereich des Familienrechts.
Laticia Eckert ist seit 2000 Fachanwältin für Familienrecht.
Estell Baumann ist seit 2011 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2006 Mediatorin.
Frau Kohl ist seit Februar 2019 Fachanwältin für Familienrecht.
In den Medien
EBK Rechtsanwälte 2024 auch wieder im „stern“!
Wie auch in den Vorjahren seit Herausgabe der „stern“-Bestenliste konnte sich EBK wieder als eine der besten Kanzleien für Familienrecht in Deutschland qualifizieren.
https://www.stern.de/stern-studien/die-besten-kanzleien-fuer-privatmandanten–34708808.html
Auch im Jahr 2023 im Focus: Laticia Eckert und Estell Baumann
Die Rechtsanwältinnen Laticia Eckert und Estell Baumann wurden auch in der aktuellen Studie des Nachrichtenmagazins Focus als Top-Anwältinnen im Bereich Familienrecht empfohlen. Laticia Eckert hat sich damit zum 11. Mal und Estell Baumann zum 5. Mal in Folge qualifiziert.
https://focusbusiness.de/rechtsanwaelte/suche/familienrecht/deutschland
Tätigkeitsfeld
Wir beraten Sie in allen denkbaren familienrechtlichen Fallgestaltungen und blicken dabei fachlich und menschlich über den Tellerrand des Familienrechts hinaus.
Zum Beispiel:
- Sie wollen heiraten und möchten wissen, ob ein Ehevertrag für Sie sinnvoll ist?
- Es kriselt in Ihrer Beziehung und Sie wollen sich im Vorfeld über Trennungs- und Scheidungsfolgen informieren und wissen, worauf Sie achten müssen?
- Sie leben innerhalb der Ehewohnung getrennt und möchten, dass Ihr Partner auszieht, notfalls durch ein Wohnungszuweisungsverfahren?
- Sie benötigen Hilfe dabei, Ihre Vorstellungen zur Regelung des Umgangs- und Sorgerechts umzusetzen?
- Sie fragen sich, in welcher Höhe und wie lange Ihnen oder Ihrem Partner Unterhaltsansprüche zustehen (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Unterhalt der nichtehelichen Mutter oder Unterhalt des eingetragenen Lebenspartners)?
- Ihre Immobilie muss auseinandergesetzt werden und Sie wollen sich über sinnvolle Möglichkeiten informieren?
- Sie leben im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) und wissen gar nicht richtig, was das konkret bedeutet?
- Und was passiert überhaupt bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Ehescheidung oder Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft?
- Wer darf was von dem während der Beziehung angeschafften Hausrat behalten?
- Sie streben eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung an, die vorab skizzierte Themenkomplexe, u.a. Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Unterhalt und Immobilienauseinandersetzung regelt?
- Ihre Eltern haben Sie und Ihren Partner während der Ehezeit finanziell unterstützt, bspw. das Familienheim (mit)finanziert oder gebaut und wollen Ausgleich hierfür?
- Ihre Schwiegereltern stellen derartige Ausgleichsansprüche?
- Können Sie von Ihrem Kind Elternunterhalt fordern?
- Jemand behauptet, Sie seien Vater eines Kindes oder der potentielle Vater streitet seine Vaterschaft ab. Wie sind die Chancen einer Vaterschaftsfeststellung oder Vaterschaftsanfechtung?
Wir beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns!
- Ehe- und Erbverträge
- Regelung der Trennungsfolgen:
- Kindesunterhalt
- Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt)
- Wohnungszuweisung
- Hausrat
- Elterliche Sorge
- Umgang
- Regelung der Scheidungsfolgen im Zusammenhang mit der Ehescheidung oder isoliert:
- Kindesunterhalt
- Ehegattenunterhalt (nachehelicher Unterhalt)
- Zugewinn
- Versorgungsausgleich
- Wohnungszuweisung
- Hausrat
- elterliche Sorge
- Umgang
- Vermögensauseinandersetzung
- Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Vereinbarungen bei Gründung und während der Dauer einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft sowie für den Fall der Trennung
- Unterhaltsansprüche (Kindesunterhalt oder Unterhalt des betreuenden Elternteils)
- Umgang mit in der Partnerschaft erworbenem Vermögen
- Erbrechtliche Gestaltungen
- Rechte an der gemeinsam genutzten Wohnung
- Auseinandersetzung von Vermögenswerten bei der Trennung
- Elterliche Sorge
- Umgang
- Begründung und Wirkungen der Lebenspartnerschaft und Vereinbarungen hierzu
- Auflösung der Lebenspartnerschaft und deren Rechtsfolgen
- Unterhalt (Trennungsunterhalt, nachpartnerschaftlicher Unterhalt)
- Zugewinn
- Versorgungsausgleich
- Wohnungszuweisung
- Hausrat
- Regelungen in Bezug auf Kinder eines Lebenspartners
- Vermögensauseinandersetzung
- Vereinbarung Auflösung einer Lebenspartnerschaft
- Elternunterhalt
- Vaterschaftsanfechtung und/oder Vaterschaftsfeststellung
- Ansprüchen von Eltern oder Schwiegereltern
- Vorsorgevollmacht
Arbeitsweise
Unsere Arbeit gewinnt durch den Austausch untereinander. Von unserem Team-Gedanken profitieren Sie. Daneben engagieren wir uns in verschiedenen Arbeitskreisen mit Richtern, Sachverständigen, Psychologen, Kollegen und Mitarbeitern aus Familienberatungsstellen. Uns ist bewusst, dass Sie sich in einer schwierigen und emotional belastenden Lebensphase befinden oder Rechtssicherheit für Ihren künftigen Lebensweg suchen.
Wir sind für Sie da.
Ihre Vorstellungen und Wünsche sind uns wichtig für unsere Empfehlungen und Strategievorschläge. Wir suchen mit Ihnen eine Lösung für Ihre Frage- und Problemstellung. Der individuelle Kontakt zu unseren Mandanten und der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses sind dabei unerlässlich. Unsere Beratung ist zunächst auf die Aufarbeitung und gütliche Regelung Ihrer Streitpunkte und Vermeidung kostspieliger Verfahren gerichtet.
Wir beraten Sie hinsichtlich der Auswahl des für Sie richtigen Verfahrens und vertreten Ihre Interessen durch
- das Erarbeiten einer Vereinbarung ggf. im Wege der Mediation und Collaborative Practice (CP),
- die fachlich fundierte und mit Verhandlungsgeschick geführte außergerichtliche Verhandlung und/oder
- kompetente Vertretung vor Gericht, sollte eine einvernehmliche Lösung in Ihren Fall nicht gefunden werden können.
Dabei haben wir auch und immer Ihre Kinder im Blick.
Anfahrt
Unsere Kanzlei, in der Bergheimer Straße 10-12, ist in direkter Nähe zum Bismarckplatz gelegen und mit dem Pkw und öffentlichen Verkehrsmitteln (Haltestelle: „Bismarckplatz“) sehr gut erreichbar.
Parkmöglichkeiten finden sich sowohl in der Bergheimer Straße als auch in den nahe gelegenen Parkhäusern am Bismarckplatz (P0), in der Atos Klinik (P14) und im Darmstädter Hof Centrum (P4).
Kontakt/Impressum
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen ein Beratungsgespräch.
Sie erreichen uns telefonisch, per Fax oder per Email
Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Reinhold-Frank-Str. 72, 76133 Karlsruhe
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Berufsrechtliche Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union
Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter Berufsrecht eingesehen werden.
Berufshaftpflichtversicherung: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Räumlicher Geltungsbereich: Tätigkeiten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Schweiz.
Der Versicherungsschutz genügt mindestens den Anforderungen der Vorschriften gemäß §§ 51, 51 a Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
St.Nr. 32067/24023
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EBK Rechtsanwälte – Kanzlei für Familienrecht
Bergheimer Straße 10-12
69115 Heidelberg
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